Mittel für Gleichstellung in Forschung und Lehre
Finanzielle Unterstützung von promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen der LMU mit befristeten Verträgen in der Qualifizierungsphase.
Finanzielle Unterstützung von promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen der LMU mit befristeten Verträgen in der Qualifizierungsphase.
Bitte beachten: Dienststellen müssen ein Budget bei der Titelgruppe 40, Kapitel 1507, haben. Klinikerinnen der humanmedizinischen Klinika sind daher von der Antragstellung ausgenommen. Stipendiatinnen, Doktorandinnen, Vertretungsprofessorinnen, W2-Professorinnen, Lehrbeauftragte und von einer Stelle beurlaubte Wissenschaftlerinnen sind nicht antragsberechtigt.
Bitte beachten: Mittel aus diesem Fonds können grundsätzlich nur für dringend benötigte Maßnahmen beantragt werden, das heißt, die Bewerberin muss bereits bei Antragstellung eine geeignete Person für eine Hilfskraftposition in Aussicht haben.
Die Anträge sind ausschließlich beim Dekanat einzureichen. Die Fakultät leitet diese dann gesammelt und mit schriftlicher Bewertung, bei mehreren Anträgen zusätzlich auch mit begründeter Reihung, bis zum 30. April bzw. 31. Oktober an die Universitätsfrauenbeauftragte weiter. Bitte beachten Sie daher die jeweilige frühere Antragsfrist Ihrer Fakultät.
Unvollständige und/oder nicht den Kriterien entsprechende Anträge werden nicht in das Begutachtungsverfahren aufgenommen und zurückgeschickt.
Bei Beurlaubung wegen Elternzeit ist eine Antragstellung am Ende der Elternzeit zur Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Vertrag bis sechs Monate nach Ende der Antragsfrist möglich.
Die Benachrichtigung der Antragstellerinnen über Bewilligung oder Ablehnung erfolgt ausschließlich über das Dekanat.
Antragsformular für Mittel zur Gleichstellung in Forschung und Lehre (PDF, 96 KB)
Bitte beachten Sie die untenstehenden Datenschutzhinweise (insb. die ergänzenden Hinweise Datenschutzinformation gemäß Art. 13 DSGVO im Zusammenhang mit der Bewerbung um Mittel für Gleichstellung in Forschung und Lehre).